Allgemeine Fragen
Wie finde ich einen Peugeot Händlerpartner in meiner Nähe?
Ein Verzeichnis aller Peugeot Händlerpartner finden Sie auf www.peugeot.at unter dem Punkt Händlernetz oder direkt auf www.peugeot.at/handlernetz.
Wie kann ich mit Peugeot Austria in Kontakt treten?
Die Kontaktdaten von Peugeot Austria finden Sie auf der Homepage www.peugeot.at unter dem Punkt Kontakt sowie im Impressum der Homepage. Wenn Sie mit Peugeot Austria Kontakt aufnehmen wollen und nicht wissen, an wen Sie sich wenden müssen, können Sie auf der Homepage unter www.peugeot.at/kontakt ein Formular ausfüllen. Peugeot Austria leitet dann Ihr Anliegen an die dafür zuständige Stelle weiter und nimmt mit Ihnen umgehend Kontakt auf.
Wo kann ich Boutique Artikel (Kappen, Uhren, Schlüsselanhänger, etc.) erwerben?
Boutique Artikel können ausschließlich über das Peugeot Händlernetz bezogen werden. Ihr Peugeot Händlerpartner informiert Sie gerne über das aktuelle Boutique Sortiment und nimmt Ihre Bestellung entgegen.
Wo kann ich mich über die Geschichte von Peugeot informieren?
Wenn Sie sich für die Geschichte von Peugeot interessieren, finden Sie auf www.peugeot.at/peugeot-in-sterreich, www.peugeot.at/das-peugeot-logo, www.peugeot.at/die-familie-peugeot und www.peugeot.at/peugeot-museum wissenswerte Details über die Entstehung der Marke Peugeot.
Wie trägt Peugeot zum Umweltschutz bei?
Peugeot setzt sich seit jeher für den Umweltschutz ein. So hat Peugeot bereits ab dem Jahr 2000 als erster Automobilhersteller seine Fahrzeuge mit einem FAP-Partikelfilter ausgestattet. Informationen zum Thema Umweltschutz finden Sie auf folgenden Seiten:
Wie lautet die neue NoVA-Regelung?
Seit 1. Juli 2008 gibt es neue gesetzliche Regelungen zur Berechnung etwaiger NoVA-Auf- bzw. Abschläge (Bonus/Malus). Bei Auslieferungen können sich somit die angeführten Brutto-Listenpreise um diese Beträge ändern.
Die Berechnung der NoVA Auf-/Abschläge erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß geringer als 120 g/km ist, vermindert sich die NoVA um höchstens € 360,- (inkl. MwSt).
- Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die NoVA im Zeitraum vom 1.07.2008 bis zum 31.12.2009 für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um € 30,- (inkl. MwSt.) je g/km. Ab dem 1. Jänner 2010 erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 160 g/km ist für den diese Grenze übersteigenden CO2-Ausstoß um € 30,- (inkl. MWSt.) je g/km.
- Für Fahrzeuge mit Benzinantrieb, die die Schadstoffgrenzwerte für NOx von 60 mg/km bzw. für Fahrzeuge mit Dieselantrieb, die die Schadstoffgrenzwerte für NOx von 80 mg/km einhalten und bei welchen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens € 240,- (inkl. MwSt.)
- Für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (Hybridantrieb; Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E 85, von Methan in Form von Erdgas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) vermindert sich die Steuerschuld bis zum Ablauf des 31.08.2012 um höchstens € 600,- (inkl. MwSt.)
- Für Fahrzeuge, die mit Dieselmotoren angetrieben werden und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen mehr als 0,005 g/km betragen, erhöht sich die Steuer um € 360,- (inkl. MwSt.)
Die Summe der Steuerverminderungen aus den Punkten 1 bis 4 darf den Betrag von € 600,- (inkl. MwSt.) nicht übersteigen. Die Berechnung kann zu keiner NoVA-Gutschrift führen.