Garantie und Service
Wie lange gilt meine Neuwagengarantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel gewährt Automobiles Peugeot auf Ihr Neufahrzeug gegen alle Fertigungsfehler eine zweijährige Garantie ohne Kilometerbegrenzung, mit Ausnahme besonderer, Ihnen zur Kenntnis gebrachter gegenteiliger Bestimmungen, und zwar ab dem Datum seiner Auslieferung an Sie oder einen gegebenenfalls von Ihnen Bevollmächtigten.
Worauf erstreckt sich die vertragliche Garantie?
Mit Ausnahme der nachstehenden Einschränkungen erstreckt sich die vertragliche Garantie für Ihr Fahrzeug auf die kostenlose Instandsetzung oder den kostenlosen Austausch der von Automobiles Peugeot bzw. einem Vertreter des Herstellers als mangelhaft anerkannten Teile sowie den für die Instandsetzung des Fahrzeugs notwendigen Arbeitslohn. Diese Arbeiten können nach alleinigem Ermessen des Herstellers oder seines Vertreters mit neuen Teilen oder Standard-Austauschteilen durchgeführt werden.
Ebenso übernimmt Peugeot oder ein Vertreter des Herstellers etwaige Kosten für Pannenhilfe vor Ort oder das Abschleppen Ihres Fahrzeugs über eine Entfernung von maximal 100 km bis zum nächstgelegenen autorisierten Mitglied des Peugeot-Vertragswerkstättennetzes, wenn Ihr Fahrzeug infolge einer von der Garantie gedeckten Panne liegen geblieben ist.
Nicht gedeckt von der vertraglichen Garantie sind:
Wartung und Einstellungen:
- die im Wartungsheft angeführten zum reibungslosen Betrieb Ihres Fahrzeugs erforderlichen Wartungsarbeiten und Inspektionen, das Hinzufügen von Additiven und der Austausch des Partikelfilters nach der entsprechenden Kilometerleistung sowie der Austausch von Verschleißteilen wie Öl-, Luft-, Kraftstoff- oder Innenraumfilter,
- die Einstellungen bzw. Regulierungen (Vorspur, Auswuchten der Räder, Vorderachse, Türen…),
- der Austausch der Teile, die dem normalen Verschleiß im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs, der Kilometerleistung sowie den geographischen und klimatischen Gegebenheiten unterliegen, wenn dieser Austausch nicht aufgrund eines Defekts erfolgt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um folgende Teile: Bremsbeläge und Bremsscheiben, Reifen, Kupplung, Autobatterie, Riemen, Stoßdämpfer, Scheibenwischerblätter, Zündkerzen, Glühlampen, sonstige Batterien, Sicherungen, usw.
Gebrauch des Fahrzeugs:
- Vibrationen und Geräusche im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs, Wertminderungen wie verblasste Farben, Veränderung oder Verformung von Teilen aufgrund ihrer normalen Alterung,
- Schäden durch die Verwendung anderer als der Original-Flüssigkeiten, -Teile oder –Zubehörteile oder solcher, die nicht von gleichwertiger Qualität sind, sowie durch die Verwendung ungeeigneter Kraftstoffe oder solcher von geringer Qualität und durch den Einsatz jeglicher nicht von Peugeot empfohlener Additive,
- Schäden durch Naturereignisse, Hagel, Überschwemmungen, Blitzschlag, Sturm oder sonstige klimatische Risiken, sowie solche, die auf Unfälle, Brände oder Diebstähle zurückzuführen sind,
- Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder Änderungen, die gegebenenfalls durch nicht vom Hersteller zugelassene Unternehmen vorgenommen wurden, sowie Folgen aus dem Einbau von durch den Hersteller nicht zugelassenen Zubehörteilen,
- Reifen, auf die der jeweilige Reifenhersteller direkt Garantie gewährt. Das Peugeot-Händlernetz kann Ihnen dabei helfen, diese gegenüber dem Reifenhersteller geltend zu machen.
- Alle sonstigen Kosten, die in der vorliegenden vertraglichen Garantie oder der gesetzlichen Sachmängelgewährleistung nicht explizit vorgesehen sind, insbesondere die Kosten infolge einer etwaigen Stilllegung des Fahrzeugs wie Nutzungs- oder Betriebsausfall.
Muss ich die Servicetermine einhalten, damit meine Garantie besteht?
Damit Sie die vertragliche Garantie voll in Anspruch nehmen können, müssen Sie die Wartung und die Kontrollen gemäß den Vorschriften von Automobiles PEUGEOT durchführen lassen und den Nachweis dafür erbringen können (Wartungsnachweise, Rechnungen…).
Was muss ich tun, um die vertragliche Garantie voll in Anspruch nehmen zu können?
- Sie müssen das auf dem neuesten Stand befindliche „Wartungsheft“ vorlegen, das insbesondere den von dem Händler, der das Fahrzeug verkauft hat, ordnungsgemäß ausgefüllten Garantieschein enthält.
- Sie müssen die Wartung und die Kontrollen gemäß den Vorschriften von Automobiles Peugeot durchführen lassen und den Nachweis dafür erbringen können (Wartungsnachweise, Rechnungen…).
- Unverzüglich nach Feststellung eines etwaigen Defekts muss Ihr Fahrzeug einem autorisierten Mitglied des Peugeot Vertragswerkstättennetzes zur Instandsetzung übergeben werden, und zwar innerhalb der normalen Öffnungszeiten. Diese Maßnahme soll Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Passagiere gewährleisten und verhindern, dass der festgestellte Defekt sich verschlimmert und gegebenenfalls umfangreichere Reparaturen als die ursprünglich erforderliche nach sich zieht. Demnach sind ein Defekt und dessen Folgen nicht von der vertraglichen Garantie gedeckt, wenn Sie nicht unverzüglich nach Feststellung des besagten Defekts gehandelt haben.
- Sie müssen auch jeder Aufforderung eines autorisierten Mitglieds des Vertragswerkstättennetzes zur sofortigen Instandsetzung Ihres Fahrzeugs Folge leisten.
- Bei Nichteinhaltung dieser Regeln wären Sie für alle künftigen direkten oder indirekten Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Betrieb Ihres Fahrzeugs verantwortlich.
Was ist im Falle einer Panne während der Garantiezeit zu beachten?
Im Falle einer Panne rufen Sie einfach bei Peugeot Assistance an. In Österreich: 0800-240-250, vom Ausland: 0043-1-328 61 26. Peugeot Assistance ist darauf spezialisiert Ihnen zu helfen und zwar unabhängig vom Alter des Fahrzeugs. Für Kunden, deren Fahrzeug sich innerhalb der 24-monatigen Neuwagengarantie befindet, sind sämtliche Hilfestellungen und Dienstleistungen kostenlos. Nähere Infos finden Sie unter: www.peugeot.at/peugeot-assistance.
Wann muss mein Peugeot zum Service?
Modell und Motor | Normale Bedingungen | Besondere Bedingungen |
107 – 1.0 l Benzin 4007 – 2.4 l Benzin | 15 000 km / 1 Jahr | 10 000 km / 1 Jahr |
4007 – 2.2 l HDi | 20 000 km / 1 Jahr | 15 000 km / 1 Jahr |
Boxer – alle Motoren | 40 000 km / 2 Jahre | 30 000 km / 1 Jahr |
1.6 HDi Motor bei allen Fahrzeugen außer Expert 2.0 l Benzinmotor bei allen Fahrzeugen | 20 000 km / 2 Jahre | 15 000 km / 1 Jahr |
Sonstige Fahrzeuge, sonstige Motoren darunter Expert 1.6 HDi | 30 000 km / 2 Jahre | 20 000 km / 1 Jahr |
Bei der Peugeot-Wartung muss unbedingt entweder der Kilometerstand oder das Zeitintervall eingehalten werden, je nachdem, welche Grenze als erste erreicht wird.
Wie kann ich einen Servicetermin vereinbaren?
Einen Servicetermin können Sie bei Ihrem Peugeot Händlerpartner vereinbaren.
Beeinflussen Modifikationen an meinem Peugeot die Garantie?
Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder Änderungen, die gegebenenfalls durch nicht vom Hersteller zugelassene Unternehmen vorgenommen wurden, sowie Folgen aus dem Einbau von durch den Hersteller nicht zugelassenen Zubehörteilen werden von der vertraglichen Garantie nicht gedeckt.
Was passiert nach Ablauf der Garantie?
Nach Ablauf der Garantie gibt es die Möglichkeit, diese zu verlängern. Erkundigen Sie sich darüber am besten bei Ihrem Peugeot Händlerpartner.