NoVA-Regelung ab 01.01.2020*
Die Berechnung der NoVA erfolgt ab dem 01.01.2020 nach folgenden Kriterien:
NoVA-Übergangsregelung 2019|2020*
Die Übergangsregelung gilt für Kraftfahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2019 abgeschlossen wurde und deren Lieferung vor dem 1. Juni 2020 erfolgt. Hier kann die bis zum 31. Dezember 2019 geltende Rechtslage (siehe nachstehende NoVA-Regelung bis 31.12.2019) angewendet werden. Ihr Verkaufsberater informiert Sie gerne über die für Sie günstigste Variante.
NoVA-Regelung bis 31.12.2019
Die Berechnung der NoVA erfolgt seit dem 01.03.2014 nach folgenden Kriterien (§ 6 NoVAG):
Für Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel:
Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer.
* Die NoVA-Regelung ab 01.01.2020 und die NoVA-Übergangsregelung 2019|2020 treten erst mit der Kundmachung des Gesetzesbeschlusses vom 19.09.2019 im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies ist für Ende Oktober 2019 geplant.
NoVA =
Normverbrauchsabgabe in % unter Berücksichtigung des NoVA-Abschlags lt. § 6 NoVAG. Die NoVA ist abhängig vom WLTP-Wert der Co2-Emissionen in Gramm/km. Bemessungsgrundlage der NoVA ist der Netto-Kaufpreis (inkl. Sonderausstattung) exkl. USt. Die Berechnung der angeführten NoVA basiert auf dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs in Serienausstattung und -bereifung. Bitte beachten Sie, dass Sonderausstattungen, die NoVA erhöhen können. Weitere Informationen zur NoVA finden Sie unter https://www.peugeot.at/wltp.html
Bruttolistenpreis =
Unverbindlicher, nicht kartellierter Richtpreis inkl. NoVA unter Berücksichtigung des NoVA-Abschlags lt. § 6 NoVAG und inkl. 20% USt. Die Berechnung der angeführten Bruttolistenpreise erfolgt immer anhand der Serienausstattung und -bereifung. Bitte beachten Sie, dass Sonderausstattungen die NoVA und somit den Bruttolistenpreis erhöhen können. Detaillierte Informationen zur NoVA erhalten Sie unter
https://www.peugeot.at/wltp.html. Ihr PEUGEOT Partner informiert Sie gerne.
Verbrauchswerte:
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der Co2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) Prüfverfahren. Die hier angegebenen Verbrauchs- und Co2-Emissionswerte wurden nach dem gemäß VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151 ermittelt. Diese Werte werden zu Ihrer Information zusätzlich zu den davor genannten offiziellen Verbrauchs- und Co2-Emissionswerten (nach NEFZ) angegeben und sind nicht mit diesen zu verwechseln. Alle NEFZ-Werte finden Sie in der Übersicht der technischen Daten. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegeben Werte beziehen sich auf ein Fahrzeug in Serienausstattung und sind ausschließlich als Richtwerte zu verstehen. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Werte aufgrund unterschiedlicher Spezifikationen oder Sonderausstattungen unterscheiden bzw. erhöhen können. Kraftstoffverbrauch und Co2-Emissionen hängen in der Praxis zudem vom Fahrverhalten und anderen nicht-technischen Faktoren wie z.B. Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen ab, sodass sich abweichende Werte ergeben können.