PEUGEOT 2008  100% électrique

COC, URKUNFTSZEUGNIS UND UMBAU

Die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ist ein offizielles Dokument, das für die Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich und im Ausland erforderlich ist. Die Übereinstimmungsbescheinigung darf nur durch den Fahrzeughersteller ausgestellt werden (Original und Duplikat).
BESCHEINIGUNG BEANTRAGEN

PEUGEOT-Zertifizierung und Konformitätsbescheinigung (CoC) | PEUGEOT

Die Muttergesellschaft von PEUGEOT, Groupe Stellantis, hat eine spezielle Website für die Beantragung eines Konformitätszertifikats (Certificate of Conformity, CoC) eingerichtet. Dort finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie benötigen, um Ihr Fahrzeug in Deutschland oder im Ausland zu registrieren oder neu anzumelden.
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SONSTIGE ANFORDERUNGEN

EXPORT IN LÄNDER AUSSERHALB DER EU ODER IN ÜBERSEEGEBIETE

Urkunftszeugnis des Herstellers

Sie besitzen ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das Sie außerhalb der Europäischen Union (EU) oder in ein Überseegebiet (TOM) exportieren möchten.

Sie benötigen ein Ursprungszeugnis des Herstellers.

Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument keine Zulassung des Fahrzeugs bei der Präfektur ermöglicht.

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SO BEANTRAGEN SIE EINE GENEHMIGUNG FÜR DEN UMBAU

Zulassungsbescheinigung oder Spezifikationsblätter

Sie besitzen ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das Sie umrüsten möchten oder das von einer Werkstatt umgebaut oder ausgestattet wurde. Die Fahrzeugzulassungsbehörde wird Sie nach der schriftlichen Umwandlungsgenehmigung von PEUGEOT und einem Muster des CoC-Zertifikats oder einem Spezifikationsblatt (in Frankreich als ""barré rouge"" bezeichnet) des Originalfahrzeugs (ohne Änderungen) gefragt.

 

PEUGEOT behält sich das Recht vor, eine Umwandlungsgenehmigung zu erteilen oder zu verweigern. Es ist daher ratsam, Ihr Umbauprojekt vor der Durchführung bei PEUGEOT einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nicht zur Zulassung des Fahrzeugs bei der Präfektur berechtigen, sondern nur zur Genehmigung im Einzelfall.

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ERNEUTE UMWANDLUNG EINES GEWERBLICHEN FAHRZEUGS, DAS URSPRÜNGLICH EIN PRIVATFAHRZEUG WAR, ZURÜCK IN EIN PRIVATFAHRZEUG

Fahrzeugumbau

Ein modifiziertes Privatfahrzeug ist ein Nutzfahrzeug, das umgewandelt wurde. Dies bezieht sich auf ein herkömmliches Fahrzeug – z. B. auf einen PEUGEOT 206, an dem eine Umwandlung vorgenommen wurde. Oft werden die Rücksitze ausgebaut, so dass nur die beiden Vordersitze übrig bleiben.

 

Es ist möglich, einen modifizierten Pkw wieder in ein Privatauto zu wandeln, indem Sie z. B. die Sitze neu montieren.

Sind Sie ein Mitglied des PEUGEOT-Netzwerks, kontaktieren Sie bitte den Kundendienst, der Ihnen gerne weiterhilft.

ERLANGUNG DER OLDTIMER-BEZEICHNUNG

Fahrzeug mit einem Alter von über 30 Jahren

Sie haben die Möglichkeit, eine Zulassungsbescheinigung mit Oldtimer-Bezeichnung zu erhalten, wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das über 30 Jahre alt ist, in Deutschland registriert ist und außerdem über eine gültige Bescheinigung verfügen.

 

Bitte kontaktieren Sie L'Aventure Peugeot unter folgender Adresse:

aventure-peugeot@peugeot.com

MEHR ZU L'AVENTURE PEUGEOT

VORGANG BEI DER REGISTRIERUNG EINES FAHRZEUGS, DAS NICHT DURCH EINE EU-TYPGENEHMIGUNG ZUGELASSEN ODER UMGEWANDELT WURDE

Individuelle Fahrzeugzulassung

Sie möchten  ein Fahrzeug von einem anderen Kontinent, das keine EU-Typgenehmigung besitzt oder das im Ausland umgebaut wurde, in Deutschland registrieren.

Sie müssen zuerst eine individuelle Fahrzeugzulassung durchführen, bevor Sie Ihre Zulassungsbescheinigung erhalten. Sie brauchen dafür eine Teil-Übereinstimmungsbescheinigung und ein Datenblattmuster oder eine Übereinstimmungsbescheinigung (COC).

WAS SIE TUN KÖNNEN

SO REGISTRIEREN SIE EIN NEUES FAHRZEUG, DAS IMPORTIERT WURDE

Neuwageneinfuhrbescheinigung

Sie möchten ein importiertes Fahrzeug, das noch nicht registriert wurde, also neu ist, in Österreich anmelden. Sie besitzen aber noch keine Übereinstimmungsbescheinigung (COC). In diesem Fall benötigen Sie ein neues Zertifkat für den Import des Fahrzeugs.
WAS SIE TUN KÖNNEN

MEHR ERFAHREN

Weitere Informationen erhalten Sie im FAQ-Bereich. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Übereinstimmungsbescheinigung (COC).  Wenn Sie nicht das finden, was Sie suchen, haben Sie die Option, das folgende Kontaktformular auszufüllen. Wählen Sie bitte unter "Anfrage" "Konformität/COC/Zertifikat/Überprüfung" aus.
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