Oktober 2026

Wie unterscheiden sich Batteriegarantien verschiedener Elektroautomarken?

Die Batteriegarantie ist eines der wichtigsten Kriterien beim Vergleich von Elektrofahrzeugen. Ihre Bedingungen können je nach Hersteller, Modell und Markteinführung variieren. Prüfen Sie deshalb Laufzeit, abgedeckte Kilometerleistung, Kapazitätsgrenze und die Konditionen bei einem Weiterverkauf jeweils separat. So können Sie Batteriegarantien richtig einordnen und fundiert vergleichen.

 

Eine Batteriegarantie lässt sich nie auf eine einzelne Zahl in einer Anzeige reduzieren. Ihr tatsächlicher Wert ergibt sich aus mehreren Kriterien, die Sie vor dem Vergleich verschiedener Elektrofahrzeuge kennen sollten.

PEUGEOT E-3008 – Frontansicht beim Laden

PEUGEOT E-3008 – Frontansicht beim Laden

Für einen objektiven Vergleich von Batteriegarantien sind vier Parameter entscheidend: die Laufzeit in Jahren, die maximal abgedeckte Kilometerleistung, die garantierte Kapazitätsgrenze in Prozent der ursprünglichen Kapazität und die Übertragbarkeit bei einem Weiterverkauf. Gemeinsam zeigen diese Kriterien den tatsächlichen Umfang der Garantie, über die angegebene Laufzeit hinaus.
Das decken die vier Kriterien ab, inklusive der wichtigsten Prüfpunkte:
Kriterium Bedeutung Orientierungspunkt
Laufzeit
Anzahl der abgedeckten Jahre
Beginn und Ende der Laufzeit
Kilometerleistung
Abgedeckte Kilometergrenze
Je nachdem, was zuerst eintritt: Laufzeit oder Kilometerleistung
Kapazitätsgrenze
Abgedeckte Mindestkapazität der Batterie
Messverfahren und Voraussetzungen für eine Garantieleistung
Übertragbarkeit
Fortbestand der Restgarantie nach dem Weiterverkauf
Bedingungen für den neuen Eigentümer
Die Kapazitätsgrenze verdient besondere Aufmerksamkeit, denn in Produktspezifikationen ist sie oft das am wenigsten sichtbare Kriterium. Eine Grenze von 70 % bietet mehr Schutz als eine Grenze von 60 %, da die Garantie bei ungewöhnlicher Degradation früher greift.
Auch die Übertragbarkeit ist für den Restwert des Fahrzeugs entscheidend. Bleibt der Garantieschutz nach dem Weiterverkauf bestehen, kann die verbleibende Laufzeit für Käuferinnen und Käufer eines Gebrauchtwagens ein wertvolles Argument sein.
Wer diese vier Kriterien im Blick behält, vermeidet einen häufigen Fehler: nur die prominent genannte Laufzeit zu vergleichen, ohne die tatsächliche Kapazitätsgrenze oder die Übertragungsbedingungen zu prüfen. Gerade diese beiden Faktoren können bei ungewöhnlicher Degradation oder einem früheren Weiterverkauf den entscheidenden Unterschied machen.
Die PEUGEOT Batteriegarantie

8 Jahre oder 160.000 km bei mindestens 70 % Kapazität

Die Antriebsbatterie eines elektrischen oder Plug-in-Hybridfahrzeugs von PEUGEOT – darunter E-208 GTi, E-208, E-308, E-308 SW, E-408, E-2008, E-3008, E-5008, E-Rifter und E-Traveller – ist für 8 Jahre oder 160.000 km abgedeckt, je nachdem, was zuerst eintritt, und zwar bis zu einer Mindestkapazität von 70 %. Prüfen Sie beim Gebrauchtwagenkauf die verbleibende Laufzeit und die für das Fahrzeug geltenden Bedingungen. Beim Weiterverkauf kann die Garantie auf den neuen Eigentümer übertragen werden – ein wertvoller Vorteil für den Restwert.
Innenraum des PEUGEOT E-3008
Gemessen an den vier zuvor erläuterten Kriterien ist die PEUGEOT Garantie wie folgt aufgebaut:

  • Laufzeit: 8 Jahre.
  • Kilometerleistung: 160.000 km; entscheidend ist, ob Laufzeit oder Kilometergrenze zuerst erreicht wird.
  • Kapazitätsgrenze: 70 % der ursprünglichen Kapazität.
  • Übertragbarkeit: Prüfen Sie die verbleibende Laufzeit und die für das Fahrzeug geltenden Garantiebedingungen.

Die Kapazitätsgrenze von 70 % bezieht sich auf die Batteriekapazität, die nach dem vom Hersteller definierten Verfahren gemessen wird. Sie steht nicht für eine garantierte Mindestreichweite in Kilometern, denn die Reichweite variiert je nach Fahrbedingungen, Temperatur und genutzter Ausstattung. Die spezifische Garantie der Antriebsbatterie ist von PEUGEOT CARE zu unterscheiden. Bei teilnahmeberechtigten Fahrzeugen umfasst PEUGEOT CARE die zweijährige Herstellergarantie. Durch Wartungen im PEUGEOT Netzwerk können, vorbehaltlich der Programmbedingungen, bis zu sechs weitere Jahre spezifischer Schutz aktiviert werden.
Ein neu gekaufter PEUGEOT E-3008 Long Range, der nach vier Jahren weiterverkauft wird, kann beispielsweise noch mehrere Jahre Batteriegarantie besitzen. Maßgeblich sind das Datum der Erstzulassung, die Kilometerleistung und die geltenden Bedingungen. Dieser Vorteil stärkt direkt den Wiederverkaufswert: Für Käuferinnen und Käufer eines Gebrauchtwagens ist ein Fahrzeug attraktiver, dessen Batteriegarantie noch mehrere Jahre aktiv ist – als überzeugendes Verkaufsargument und als zusätzlicher Schutz.

Batteriegarantien auf dem österreichischen Markt: das ist wichtig

In Österreich sind die gesetzliche Gewährleistung und die kommerzielle Batteriegarantie zwei eigenständige Schutzinstrumente. Die erste ergibt sich aus dem Verbraucherrecht; die zweite definiert die spezifischen Konditionen des Herstellers, darunter Laufzeit, Kilometerleistung und Kapazitätsgrenze. Der Marktstandard für Premium-Elektrofahrzeuge liegt bei 8 Jahren oder 160.000 km und einer Kapazitätsgrenze von 70 %. Mehrere Hersteller, darunter PEUGEOT, wenden diesen Standard an.
Person an einem PEUGEOT E-5008 Long Range
HINWEIS:

Je nach Hersteller können sich die Bedingungen für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge unterscheiden. Bei PEUGEOT gilt für die Antriebsbatterien beider Fahrzeugtypen eine Garantie von 8 Jahren oder 160.000 km bei einer Mindestkapazität von 70 %.

Gebrauchte E-Autos: Warum Restgarantie und SoH-Zertifikat prüfen?

Bei einem gebrauchten Elektrofahrzeug ist die verbleibende Batteriegarantie eines der wichtigsten Auswahlkriterien. Eine aktive Batteriegarantie bietet zusätzlichen Schutz vor den möglichen Kosten eines größeren Eingriffs.

1. Berechnen

Um die verbleibende Batteriegarantie eines Gebrauchtwagens zu berechnen, addieren Sie acht Jahre zum Datum der Erstzulassung. Vergleichen Sie anschließend den aktuellen Kilometerstand mit der Grenze von 160.000 km. Die Garantie endet, sobald eine der beiden Grenzen erreicht ist.

2. Einschätzen

Für eine Einschätzung des möglichen Restschutzes gehen Sie vom Datum der Erstzulassung aus und addieren acht Jahre. Vergleichen Sie anschließend den aktuellen Kilometerstand mit der Grenze von 160.000 km. Die Garantie endet, sobald eine der beiden Grenzen erreicht ist.

3. Nachfragen

Fragen Sie beim Kauf bei einem professionellen Anbieter nach, welche Batterieprüfungen durchgeführt wurden und ob ein SoH-Zertifikat vorliegt. SoH steht für State of Health und schätzt die maximal verbleibende Batteriekapazität im Vergleich zum Neuzustand. SPOTICAR Fahrzeuge werden sorgfältig ausgewählt, einer 360°-Prüfung unterzogen und sind – gemäß den Angebotsbedingungen – bis zu 24 Monate abgesichert.

4. Prüfen

Ein SoH-Zertifikat liefert einen zusätzlichen Anhaltspunkt für die Beurteilung des Batteriezustands eines gebrauchten Elektrofahrzeugs. Berücksichtigen Sie es gemeinsam mit dem Datum der Erstzulassung, der Kilometerleistung, der Wartungshistorie und der verbleibenden Batteriegarantie. Für einen möglichen Garantieanspruch bleiben die Diagnose und das vom Hersteller festgelegte Verfahren maßgeblich.

Nach Garantieende: Welche Möglichkeiten bleiben?

Nach Garantieende muss der Zustand der Batterie individuell beurteilt werden. Ihre Kapazität hängt insbesondere von der Nutzung, den Ladebedingungen, den Temperaturen und der Fahrzeugwartung ab.


Nach Ablauf der Herstellergarantie stehen mehrere Möglichkeiten offen:

  • Lassen Sie den Batteriezustand diagnostizieren.
  • Prüfen Sie, ob eine Reparatur oder ein Austauschteil verfügbar ist.
  • Fordern Sie ein Angebot im PEUGEOT Netzwerk an.
  • Prüfen Sie tatsächlich abgeschlossene Serviceverträge oder Versicherungen.
  • Vergleichen Sie die Kosten mit dem Fahrzeugwert und der vorgesehenen Nutzung.


Bei teilnahmeberechtigten Fahrzeugen kann PEUGEOT CARE nach der zweijährigen Herstellergarantie bis zu sechs Jahre spezifischen Schutz bieten. Dieser Schutz wird durch Wartungen im PEUGEOT Netzwerk aktiviert und unterliegt den Programmbedingungen.
Für die große Mehrheit der Besitzerinnen und Besitzer bleibt dieser Zeitpunkt weitgehend theoretisch. Verfügbare Daten zeigen, dass eine gut gepflegte Batterie nach acht Jahren in der Regel deutlich mehr als die garantierten 70 % Kapazität besitzt. Die Garantie dient damit als Sicherheitsnetz, nicht als Vorwegnahme eines sicheren Ausfalls.

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